Steuerklasse wechseln


Ihr möchtet mehr Elterngeld bekommen? Dann versucht es doch einfach mal mit unseren einfachen (und natürlich legalen) Tricks in der Elternzeit.
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Ihr solltet beide berufstätig sein. Ansonsten macht ein Wechsel auch nicht viel Sinn!
Ein Elternteil sollte bedeutend mehr Monate Elternzeit nehmen, als der andere. Wenn ihr halbe/halbe machen möchtet, macht ein Wechsel auch keinen Sinn!
Eine Frühgeburt passt nicht in die Rechnung, kann aber passieren. Kommt ihr nicht mehr auf die vollen 6 Monate, könnt ihr euren Mutterschutz bei der Krankenkasse nicht ausklammern lassen. So habt ihr noch mal 6 Wochen Puffer.
Der Antrag muss dem Finanzamt mindestens 7 Monate VOR dem Monat, in dem der Mutterschutz startet, vorliegen. Das heißt, dass ihr nach Bekanntwerden der Schwangerschaft nicht viel Zeit habt. Volle 6 Monate muss euer Gehalt in der neuen Steuerklasse berechnet werden.
Am besten ist es, der Part der die meiste Zeit beim Kind bleiben wird, wählt Steuerklasse 3 (in den meisten Fällen ist das die Mutter). Der andere Elternteil geht in die 5. Keine Angst, die zu viel gezahlten Steuern bekommt ihr mit der nächsten Steuererklärung zurückgezahlt.
Ihr müsst verheiratet sein und eure Steuern gemeinsam veranlagen! Das ist die Grundvorraussetzung, damit ihr überhaupt die Möglichkeit habt verschiedene Steuerklassen auszuwählen.

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