Bürokratische ToDo's


Elterngeld? Mutterschaftsaurlaub? Vaterschaftsanerkennung? Wir helfen euch durch den Bürokratie-Dschungel und zeigen euch, wann ihr was beantragen müsst!
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Dem Arbeitgeber müsst ihr je nach Beruf sofort oder aus Sicherheitsgründen erst nach den "gefährlichen" 12 Wochen Bescheid geben. Der Arbeitgeber braucht ein Dokument vom Frauenarzt, das die Schwangerschaft bestätigt.
Wichtige Faustregel: VOR der Geburt vorbereiten und NACH der Geburt beantragen. Für den Antrag bei der Elterngeldstelle barucht ihr: Antrag, Lohnnachweise 12 Monate, Geburtsurkunde, Bescheinigung der Krankenkasse und des Arbeitgebers
Beim Arbeitgeber beantragt ihr die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem Start. Da ihr nach der Geburt automatisch 8 Wochen Mutterschutz habt, müsst ihr die EZ also spätestens bis 1 Woche nach der Geburt beantragen. Hierfür braucht ihr einen Antrag und die Geburtsurkunde.
Ist euer Baby da, habt ihr eine Woche Zeit es anzumelden. Das könnt ihr zum Beispiel gleich im Krankenhaus oder beim Standesamt erledigen. Ihr braucht dafür: Geburtsbescheinigung, Personalausweise, Heiratsurkunde/bei unverheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennung
Hier gilt ebenso: VOR der Geburt vorbereiten und NACH der Geburt beantragen. Ihr braucht: Antrag + Anlage, Geburtsurkunden, Steueridentifikationsnummer des Kindes (kommt nach der Geburt automatisch).
Für die Einplanung des Mutterschaftsgeldes, müsst ihr die Schwangerschaft bei eurer Krankenkasse melden. Für die weiteren Berechnungen braucht ihr eine Bescheinigung über den ET (Frauenarzt). Ob euer Kind über euch familienversichert werden soll, könnt auch gleich klären.
Nach der Geburt braucht eure Krankenkasse für die Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes folgende Bescheinigungen: Geburtsurkunde, Bestätigung über EZ vom AG, Vordruck zur Prüfung der Arbeitslosenversicherung. Den Bescheid der KK braucht ihr zur Beantragung des EG.
Wenn ihr mehr Elterngeld bekommen möchtet, lässt sich ein ganz einfacher Trick anwenden. Wichtig ist, dass ihr hierfür einen großen Vorlauf braucht. Also bestenfalls mit dem Bekanntwerden der Schwangerschaft euch auch um den Wechsel kümmert.
Solltet ihr nicht verheiratet sein, müssen beide Eltern vor der Geburt zum Standesamt oder Jugendamt um die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Hierfür benötigt ihr die Personalausweise und Geburtsurkunden der Eltern.

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