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Elternzeit und Elterngeld für Selbständige

Wie ihr sicher schon mitbekommen habt, ist das Thema Elternzeit ziemlich komplex. Noch wirrer wird das Ganze, wenn ihr ein eigenes Business, bzw. Gewerbe, habt und der Elterngeldantrag jetzt vor euch liegt. Bestenfalls lest ihr unseren Ratgeber auch schon weit vor dem eigentlichen Ausfüllen – Vielleicht schon zu Beginn der Schwangerschaft oder noch davor. So habt ihr die wichtigsten Eckdaten im Kopf und könnt eure Selbstständigkeit ganz und gar nach eurer Familienplanung organisieren.

Kind steckt Geld in Sparschwein

Bemessungszeitraum für das Elterngeld

Die Benennung des Bemessungszeitraumes ist das Kernstück eures Elterngeldantrages. Hiermit entscheidet sich wie viel Elterngeld euch zusteht. Der Bemessungszeitraum, also die 12 Monate, auf deren Grundlage euer Elterngeld berechnet wird, berechnet sich bei Selbständigen anders. Habt ihr ein angemeldetes Gewerbe laufen, ist euer Bemessungszeitraum nicht 12 Monate vor Geburt des Kindes, sondern im kompletten Wirtschaftsjahr vor der Geburt. Wird euer Kind Anfang des Jahres geboren, macht die differenzierte Berechnung keinen Unterschied. Interessanter wird es aber, wenn der ET Richtung Ende des Jahres geht. Gerade auch Frühgeburten oder Übertragungen rund um den Jahreswechsel müssen bedacht werden, denn sie können eure ganze Planung durcheinander hauen.

Diese Regelung zum Bemessungszeitraum

  • gilt für Selbständige
  • gilt auch komplett für Mischeinkommen
  • ist nur unter bestimmten Voraussetzungen verschiebbar:

Verschieben des Bemessungszeitraumes:

Euer Bemessungszeitraum kann sich nur beim Eintreten von einem der folgenden zwei Fälle (per Antrag) verschieben:

  • Habt ihr im vorigen Wirtschaftsjahr bereits Elterngeld oder Mutterschaftsleistungen erhalten, so wird das Jahr davor genommen. Oder das Jahr davor, falls gleicher Sachverhalt bestand.
  • Wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr im maßgeblichen Bemessungszeitraum schwangerschaftsbedingt krank wart und deshalb weniger verdient habt.

Dass für den Bemessungszeitraum das Wirtschaftsjahr vor der Geburt eures Kindes herangezogen wird, kann nun natürlich Vor- oder Nachteile mit sich bringen. Wichtig ist außerdem die Beachtung der Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände. So kann es euch wirklich passieren, dass ihr für euer zweites Kind gleiches Elterngeld bekommt, wie für das erste Kind.

Beispiel zum Verschieben des Bemessungszeitraumes:

Kind Nummer 1 kam im März 2016 – Elterngeld gab es bis März 2017. Im Jahr 2018 kommt es zur erneuten Schwangerschaft. ET ist der 01.01.2019. Mutterschaftsleistungen gibt es ab 20.11.2018 – Das Kind kommt pünktlich zum ET am 01.01.2019. Der Bemessungszeitraum ist aufgrund eines Gewerbes nun das Wirtschaftsjahr 2018. Im Jahr 2018 gab es aber Mutterschaftsleistungen, deshalb verschiebt es sich auf 2017. Im Jahr 2017 gab es Elterngeld, deshalb verschiebt es sich weiter auf 2016. Auch im Jahr 2016 gab es Elterngeld – somit ist der Bemessungszeitraum das Wirtschaftsjahr 2015.

Mischeinkünfte

Sind alle Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit. Das heißt, wenn ihr neben eurem Beruf eine selbständige Tätigkeit ausführt, zählt das komplette Einkommen (aus Selbständigkeit und Lohn/Gehalt) als Mischeinkommen. Auch in diesem Fall ist der Bemessungszeitraum das Wirtschaftsjahr vor der Geburt. Somit werden alle Einkünfte (aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit) aus dem Jahr vor der Geburt berechnet.

Gerade bei Mischeinkünften ist für euch meistens euer Gehalt maßgeblich zur Berechnung. Im Normalfall steigt dieses mit der Zeit. Deshalb ist es gerade dann ärgerlich, wenn es vor der Geburt eine Gehaltserhöhung gab, diese aber der Berechnung nicht unterzogen wird, weil das Wirtschaftsjahr zuvor als Bemessungsgrundlage gilt, in welchem die Erhöhung noch keinen Bestand hatte.

Eltern und Baby liegen im Bett

Wonach berechnet sich das Elterngeld für Selbständige?

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Steuerbescheid des vor der Geburt liegenden Wirtschaftsjahres. Wie unter dem Punkt „Bemessungszeitraum“ oben bereits erklärt, gilt das Wirtschaftsjahr vor der Geburt als Bemessungsgrundlage für komplett Selbständige und auch für Personen mit Mischeinkommen. Also wenn ihr beispielsweise nebenbei als Freelancer oder Verkaufsberater auf Selbständigen-Basis tätig seid.

Konkret heißt das, wenn euer Kind im August 2018 geboren wird, müsst ihr der Elterngeldstelle den Steuerbescheid des Jahres 2017 vorlegen. Aus dem Durchschnitt des Bescheides berechnet sich dann euer Elterngeld. Wird euer Kind schon im Februar 2018 geboren ist es natürlich fast unmöglich den Steuerbescheid von 2017 vorzulegen. In diesem Fall reicht der Elterngeldstelle entweder der Steuerbescheid von 2016 oder euer Steuerberater stellt eine vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung auf. Natürlich müsst ihr für beide Fälle die aktuelle Steuererklärung nachreichen.

Als Angestellte mit einem Nebenerwerb auf Selbständigen-Basis müsst ihr der Elterngeldstelle alle Einkünfte (aus eurem Angestelltenverhältnis und dem selbständigen Nebenerwerb) nachweisen.

Planungen vor Schwangerschaft und Geburt

Selbstständiges Einkommen im Wirtschaftsjahr vor der Geburt

Vielleicht habt ihr ja eine gute Familienplanung oder euer Kind kommt Anfang des Jahres. So ist es euch möglich, den Gewinn im Bemessungsjahr so hoch wie möglich anzusetzen. Das heißt, lasst euch noch für vergangene Aufträge bezahlen und verschiebt Anschaffungen, Betriebsausgaben und Investitionen in das kommende Jahr. Eine andere Möglichkeit wäre auch, Ausgaben einfach nicht geltend zu machen in der Steuererklärung. Lasst euch hier aber am besten vom Steuerberater beraten, denn ein hoher Gewinn heißt gleichzeitig auch eine höhere Steuerlast. Der Höchstsatz des Elterngeldes liegt allerdings bei 1.800€ pro Monat. Das heißt, wenn im Durchschnitt 65% eurer Einkünfte nach Steuern höher als 1.800€ monatlich sind, braucht ihr euch nicht um höhere Erträge zu bemühen 😉

Selbstständiges Einkommen vor der Elternzeit

Wichtig ist natürlich, dass ihr gut plant, wann ihr euer Geld einholt. Während des Elterngeldbezuges gilt es, den Gewinn aus selbständiger Arbeit so klein wie möglich zu halten. Das heißt, dass ihr für alle bereits erledigten Aufträge bei euren Kunden noch vor der Geburt die Bezahlung einholen solltet. So vermeidet ihr, dass ihr während der Zeit in der ihr Elterngeld bekommt auf einen erheblichen Teil verzichten müsst, da ihr Gewinn durch längst vergangene Aufträge erzielt habt.

Mutterschaftsgeld

Unter bestimmten Voraussetzungen steht euch Mutterschaftsgeld zu. Bestenfalls seid ihr freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder habt mit der privaten Versicherung eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. So steht euch 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt auch das vereinbarte Mutterschutz- bzw. Krankengeld zur Verfügung. Natürlich gilt auch für euch: Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen.

Erhaltet ihr kein Mutterschaftsgeld, so wird euch das Elterngeld zumindest direkt nach der Geburt ausgezahlt. Ihr wisst vielleicht, dass Eltern mit Lohn/Gehalt nach der Geburt regulär zunächst 2 Monate Mutterschaftsgeld bekommen. Diese zwei Monate werden auch beim Elterngeld angerechnet. Also sie bekommen statt 12 Monaten Elterngeld, eigentlich nur 10 Monate Elterngeld und 2 Monate Mutterschaftsgeld. Bekommt ihr als Selbständige nach der Geburt kein Mutterschaftsgeld, so stehen euch wenigstens volle 12 Monate Elterngeld-Auszahlungen zu (bzw 14 Monate bei Alleinerziehenden oder wenn der Vater auch mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt).

Ein wichtiger Punkt ist hier: Elterngeldanträge könnt ihr erst NACH der Geburt stellen. Somit verzögert sich die monatliche Zahlung etwas. Keine Sorge, die fehlenden Beträge werden euch bis zu drei Monate zurück erstattet. Wichtig ist also mindestens für den ersten Monat ein wenig vorzusorgen, sodass ihr nach der Geburt nicht sofort auf das Elterngeld angewiesen seid.

Höhe des Elterngeldes

Das Elterngeld für Selbständige beträgt, wie bei nicht-Selbständigen auch, mindestens 300€, höchstens aber 1.800€.

In folgender Staffelung könnt ihr sehen, wie viel Prozent eures Einkommens im Bemessungszeitraumes euch als Elterngeld zustehen:

  • 1.000€ – 1.199€ : 67%
  • 1.200€  – 1.239 : 66%
  • über 1240€ : 65%

Zur Ermittlung der Höhe eures Elterngeldes wird auf euren Gewinn abzüglich Steuern geschaut und nicht auf den Umsatz, den ihr macht. Das geht aus dem letzten Steuerbescheid, einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung, dem Steuervorauszahlungsbescheid oder einer Bilanz hervor.

Wenn ihr als Paar im Jahr mehr als 500.000€ Brutto habt, bzw. 250.000€ für Alleinerziehende, so werdet ihr gar kein Elterngeld bekommen.

Geld in Sparschweine

Selbständiges Arbeiten während der Elternzeit

Wahrscheinlich kann euer Unternehmen während der Elternzeit nicht einfach ruhen. Ihr dürft bis zu 30 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten. Allerdings wird euer Gewinn komplett auf das Elterngeld angerechnet, auch wenn eine Aushilfe eingestellt wird. Jeder Gewinn, den euer Unternehmen erwirtschaftet, wird auf das Elterngeld angerechnet. Lasst den Gewinn deshalb so klein wie möglich aussehen. Ein hoher Umsatz kann durch Ausgaben geschmälert werden und den Gewinn klein halten. Investiert in der Elternzeit also in Anschaffungen, die vielleicht sonst nicht möglich sind.

Ihr solltet euch genau ausrechnen, ob sich die Zeitinvestition also lohnt oder nicht. Auch für diesen Fall ist ein Steuerberater wirklich lohnenswert. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie ihr um die Anrechnung eures Gewinnes trotzdem drumherum kommt, bzw diesen so klein wie möglich halten könnt.

Elternzeit Aufteilung zwischen den Partnern

Eine beliebte Methode, so wenig Einkommen wie möglich während des Elterngeldbezuges zu bekommen ist Folgende: Als Paar könnt ihr eure 14 Monate Elterngeldzeit untereinander aufteilen, wie ihr mögt. Euer Partner kann also Monate übernehmen, in denen ihr mit höheren Zahlungen rechnet. Beispielsweise kann er (sofern mit dem Arbeitgeber abgesprochen) alle 3 Monate einen Monat Elternzeit nehmen. So habt ihr die Möglichkeit alle Zahlungen auf diesen Monat Auszeit zu schieben. Ist euer Partner auch selbständig, muss man natürlich schauen, wie man den Wechsel am besten händelt.

In diesem Punkt ist die Elterngeldstelle auch sehr genau. Es wird schon darauf geschaut, dass Bezahlungen nicht länger als 3 Monate nach Auftragserfüllung getätigt werden.

Elterngeldauszeit

Außerdem ist es euch auch möglich, die Elternzeit zwei mal für jeweils einen Monat zu unterbrechen. So habt ihr genug Zeit zwischendurch, um eure Zahlungen zu empfangen und müsst nicht auf das wertvolle Elterngeld verzichten.

Bedenkt, dass ihr diese Planung in beiden Fällen schon im Antrag auf Elterngeld angeben müsst. Falls die Planung aber doch mal nicht hinhaut und sich zwischenzeitlich etwas anderes ergibt, könnt ihr zu jeder Zeit einen Antrag auf Änderung bei der Elterngeldstelle abgeben.

Wie und wann wird mein Elterngeld gekürzt, wenn ich als Selbständige in der Elternzeit Erträge habe?

Achtung! Die Kürzung der Elterngeldbezüge geschieht im Nachgang. Das heißt, dass ihr euer Elterngeld wie berechnet auf die gewünschten Monate aufgeteilt bekommt und im folgenden Jahr erneut eine Steuererklärung bei der Elterngeldstelle abgeben müsst. Habt ihr Gewinne eingefahren, in Monaten, in denen ihr gleichzeitig Elterngeld bezogen habt, so wird es zu einer Rückforderung kommen. Bildet also Rücklagen, für den Fall, dass es zu Rückzahlungsaufforderungen an die Elterngeldstelle kommt.

Gegebenenfalls könnt ihr euer Vorhaben während der Elternzeit zu Arbeiten auch mit der Elterngeldstelle schon vorab besprechen. Gebt eine vage Schätzung eures Gewinnes in dieser Zeit ab und die Elterngeldstelle wird diese Abzüge vorerst berechnen. Andernfalls bleibt euch natürlich auch die Möglichkeit, wie oben beschrieben, dass ihr Auszeitmonate nehmt und in diesen Monaten eure Gewinne entgegen nehmt.

Wird der Gewinn oder der Umsatz auf mein Elterngeld angerechnet?

Gute Nachricht, natürlich wird der Gewinn auf euer Elterngeld angerechnet. Das heißt, dass wenn ihr Ausgaben in Höhe der Einnahmen habt, man von einem Gewinn von 0€ ausgeht und euer Elterngeld euch in voller Höhe erhalten bleibt. Im Klartext heißt das, dass wenn ihr doch Gewinne im Bezugszeitraum annehmen müsst, ihr Anschaffungen, Lehrgänge oder Ähnliches planen solltet. Somit ist euer Geld gut angelegt und ihr müsst auf nichts verzichten.

Bezugslänge des Elterngeldes

Ihr könnt das Elterngeld frei nach euren Wünschen beziehen. Grundsätzlich habt ihr Anspruch auf mindestens zwei und maximal zwölf Monate. Alleinerziehende haben 14 Monate Anspruch. Und wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate nimmt, so habt ihr zusammen ebenfalls 14 Monate. Mit dem Elterngeld Plus könnt ihr nun noch überlegen, euch das Geld auf einen längeren Zeitraum auszahlen zu lassen.

Beispielsweise könnt ihr im Elterngeld Plus nun die doppelte Bezugslänge, sprich 24 Monate, beantragen. Das heißt aber natürlich, dass sich der Auszahlungsbetrag halbiert.

Steuern

Wie auch bei Arbeitnehmern, wird das Elterngeld nicht versteuert. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, wenn es dann später dem übrigen Einkommen hinzugerechnet wird, wendet das Finanzamt auf letzteres einen höheren Steuersatz an. Seid also auf Steuernachzahlungen gefasst. Zieht bestenfalls euren Steuerberater zur besseren Planung hinzu.

Kindergeld

Auch Selbständige haben natürlich Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld ist eine staatliche Leistung und gilt für alle Erziehungsberechtigten, die es beantragen, unabhängig davon, wie viel sie verdienen.

Mama küsst Kind

Fazit

Ihr seht, das ganze Thema ist sehr komplex und kompliziert. Sicher gibt es noch viele Einzelfälle, wie man Vorteile oder Nachteile aus einer Gewerbstätigkeit ziehen kann, die wir nicht besprochen haben. Fakt ist, dass gerade Müttern, die ein Kleingewerbe nebenher betreiben (Nähen, Tupperparties o.ä.) viele Stolpersteine in den Weg gelegt werden. In dem Fall hat man wenig bis gar kein regelmäßiges Einkommen. Oftmals läuft es nur nebenher, weil es eben Spaß macht und ja eigentlich nichts kostet. Leider kann es euch aber in ungünstigen Fällen eine ganze Stange Geld kosten. Beispielsweise wenn zur Berechnung das letzte Wirtschaftsjahr herangezogen wird, obwohl man aktuell viel besser verdient und die letzten 12 Monate viel mehr einbringen würden.

Auch die Planung ist sehr Unberechenbar. Somit kann man bei einem ET um den Jahreswechsel gar nicht so richtig Planen und Vorbereiten. Hier können wirklich einzelne Tage zu früh oder später maßgeblich sein.

Es bieten sich aber auch Chancen, wenn man sich mit dem Thema auseinandersetzt und die Familienplanung ein bisschen im Auge behält. Wichtig ist, dass ihr (gerade bei Mischeinkünften) erst einmal vorab informiert seid und Bescheid wisst, was auf euch zukommen kann. Je früher ihr anfangt zu Planen, desto besser! Hoffentlich konnten wir euch mit diesem Ratgeber ein wenig die Augen öffnen!

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Jacqueline

Hello ich bin Jacqueline und bin neu bei MeinBaby123. Ich werde ganz tolle und neue Deals schreiben und euch up-to-date halten. ❤

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