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Stiefkindadoption

Stiefkindadoption: Was beinhaltet das ganze Verfahren und wie läuft das Ganze eigentlich ab? So einfach wie man glaubt, ist diese Angelegenheit nämlich gar nicht. Dass wir als Stiefeltern nicht die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die leiblichen Eltern, wissen wir bereits. Näheres findet ihr dazu außerdem in unserem passenden Ratgeber zum Thema Rechte und Pflichten von Stiefeltern. Wie läuft das aber nun ab, wenn ihr euer Stiefkind auch noch adoptieren wollen?

Stiefeltern sein – was bedeutet das? Falls ihr euch fragt, ab wann ihr euch selbst als Stiefelternteil bezeichnet dürft, erläutern wir es euch gerne kurz. Ihr werdet zum Stiefelterteil, sobald ihr einen leiblichen Elternteil des Kindes heiratet. Heiratet ihr als Mann die leibliche Mutter des Kindes, werdet ihr zum Stiefvater. Heiratet ihr als Frau den leiblichen Vater des Kindes, werdet ihr so also zur Stiefmutter.

Vater kuschelt mit Baby

Warum sollte das Stiefkind adoptiert werden?

So lieb wir unser Stiefkind auch haben – es hat leibliche Eltern, die sich um es Sorgen und kümmern. Natürlich lieben und behandeln wir es bereits wie unser eigenes Kind (so sollte es zumindest sein), dennoch wollen wir die Verbindung zu dem anderen leiblichen Elternteiil eigentlich nicht komplett unterbrechen. Warum sollte man also diesen Schritt wagen?

Zum einen erhällst du mehr Rechte gegenüber dem Kind, auch das Kind erhält dir gegenüber mehr Rechte und kann dadurch einen Vorteil erlangen. Weitere Gründe können sein:

  • Der andere leibliche Elternteil ist bereits verstorben,
  • Der andere leibliche Elternteil hat seit Jahren keinerlei Kontakt zu dem Kind,
  • Der andere leibliche Elternteil ist unbekannt und / oder unauffindbar,
  • Das Kind soll ein Erb- und Unterhaltsrecht erhalten,
  • Das Kind soll mit den eigenen oder gemeinsamen Kind auch gesetzlich gleichgestellt werden.

Natürlich gelten diese Gründe und Rechte auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Wann ist es möglich ein Stiefkind zu adoptieren?

Wenn ihr euer Stiefkind adoptieren wollt, ist das sicherlich eine wunderschöne Geste dem Kind und eurem Partner gegenüber, ihr müsst allerdings bestimmte Kreterien erfüllen:

  • Der Grund der Stiefkindadoption muss auf jeden Fall dem Wohl des Kindes dienen. Das Stiefkind muss einen Vorteil durch die Adoption erhalten. Allein wirtschaftliche Gründe reichen nicht aus. Vielen ist nicht bekannt, welche Folgen eine Adoption mit sich bringt und nehmen dies daher gerne „auf die leichte Schulter“.
  • Du selbst musst mindestens 21 Jahre alt sein. Dadurch soll sicher gestellt werden, dass zwischen dir und dem Kind ein „normaler“ Altersunterschied zwischen Eltern und Kind vorhanden ist. Der Altersuntersunterschied sollte nicht zu klein sein, er sollte aber auch nicht mehr als 40 Jahre betragen.
  • Du musst mit deinem Partner mindestens ein Jahr verheiratet sein.
  • Du musst mindestens ein Jahr mit deinem Stiefkind im selben Haushalt leben.
  • Das Kind muss einverstanden sein. Das klingt jetzt vielleicht ein wenig seltsam, da viele Kinder bei der Stiefkindadoption sicherlich noch sehr jung sind. Bei Kindern unter 14 Jahren wird die Zustimmung zur Adoption durch den gesetzlichen Vertreter, also Sorgeberechtigten, erklärt. Ist das Kind älter als 14 Jahre, muss es der Adoption in notariell beurkundeter Form zustimmen.
  • Beide leiblichen Eltern müssen zustimmen.

Ihr seht, hier muss einiges passieren. Besonders der letzte Punkt bringt meistens einige Schwierigkeiten mit sich. Natürlich stehen hinter einer Stiefkindadoption niemals „schlechte“ Absichten. Dennoch kann es vorkommen, dass um den anderen leiblichen Elternteil sämtliche Rechte an dem Kind zu entziehen, dass Kind von dem neuen Lebenspartner adoptiert werden soll. Dies macht natürlich keinerlei Sinn. Daher müssen auch beide Elternteile zustimmen.

Folgen der Stiefkindadoption

Wie bereits gesagt, führt meistens die Zustimmung beider leiblicher Elternteile zu riesigen Problemen. Die Folgen der Stiefkindadoption ist hierfür der Grund.

Der leiblichen Elternteil, der der Adoption zustimmt und dadurch „ersetzt“ wird, verliert jedes Recht an dem Kind. Es existiert kein Umgangsrecht. Kein Sorgerecht. Er muss keinen Unterhalt zahlen und „existiert“ sozusagen gar nicht mehr als Elternteil. Auch die Geburtsurkunde wird geändert. Dieser Schritt ist nicht rückgängig zu machen. Es ist, als hättet ihr niemals ein Kind gehabt – Natürlich ist es daher eher selten, dass der andere leibliche Elternteil der Adoption zustimmt.

Baby und Eltern liegen auf dem Bett

Adoption ohne Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils?

Hier kann es allerdings zu Problemen kommen. Was ist, wenn der andere leibliche Elternteil tot ist oder einfach nicht auffindbar? Vielleicht hatte er auch schon über Jahre keinen Kontakt mehr zu dem Kind? Aber auch hier hat das Gesetzt alle Eventualitäten abgesichert. In besonderen Fällen kann auch das Gericht die Zustimmung des anderen Elternteils ersetzen.

Ablauf der Stiefkindadoption

Wenn ihr vor habt, euer Stiefkind zu adoptieren, solltet ihr zunächst mit dem zuständigen Jugendamt in Kontakt treten. Hier werdet ihr über den genauen Ablauf und die Dauer aufgeklärt.

Danach solltet ihr einen Notar aufsuchen, dieser stellt für euch den Adoptionsantrag beim zuständigen Amts- oder Familiengericht.

Welche Unterlagen benötigt ihr?

  • Heiratsurkunde
  • Gesundheitszeugnis
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Geburtsurkunde von euch und dem Kind
  • Einkommenbescheinigung

Das Gericht tritt zunächst mit der Adoptionsvermittlungsstelle in Kontakt, welche daraufhin Kontakt mit einzelnen Familienmitgliedern aufnimmt. Nun wird geprüft, ob die Adoption zum Wohl des Kindes durchgeführt werden soll. Dein Partner und du müsst das Gericht ebenfals über viele Einzelheiten eures Lebens informieren und dazu einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen.

Nebenbei nimmt die Adoptionsvermittlungsstelle auch Kontakt zu dem anderen leiblichen Elternteil auf und gibt ihm die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Die Adoptionsakten kann euer Kind ab dem 16 Lebensjahr einsehen. Es ist also wichtig, es dennoch über die Situation aufzuklären.

Zum Schluss äußert sich die Adoptionsvermittlung gegenüber dem Gericht zu dem Fall und spricht sich für oder gegen die Adoption aus.

Wie lange dauert das gesamte Verfahren?

Für das Gesamte Verfahren müsst ihr 6 – 12 Monate einrechnen. Dann sollte – falls der Adoption zugestimmt wurde und diese erfolgen konnte – die Geburtsurkunde geändert und das Verfahren abgeschlossen sein. Ihr seid dann ein offizieller Elternteil für das Kind.

 


Susanne

Hey! Ich heiße Susanne und bin seit 2017 stolze Mama meines kleinen lebhaften Sohnes Sammy. Mit Ratgebern und tollen Tipps werde ich dich durch die Schwangerschaft und die erste Zeit als Mama begleiten.

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Gast

30.12.2020, 16:48

Es kam ein neues Gesetzt heraus, dass man auch adoptieren kann, wenn man nicht verheiratet ist. Euer Text ist noch nicht aktualisiert.

Kaddarina

10.09.2020, 08:38

Vieles davon bisher nicht gewusst- vielen Dank!

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