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Vaterschaftsanerkennung – Wichtige Informationen auf einen Blick

Vaterschaftsanerkennung. Eigentlich ist das Wort ja schon selbsterklärend, dabei steckt noch so viel mehr dahinter. Babyseiten sind voller Tipps und Tricks im Umgang mit den Babys und den Gefühlen in der Schwangerschaft. Leider wird oftmals der „bürokratische Kram“ komplett übersehen und ausgelassen. Keine Sorge, wir werden euch in jedem Bereich informieren und uns um euch kümmern. Wundert euch nicht, zur Verdeutlichung werden hier auch entsprechende gesetzliche Paragraphen genannt. Dort könnt ihr entsprechende Vorschriften noch einmal nachlesen und vertiefen. In diesem kurzen Ratgeber werden wir euch alle wichtigen Informationen und Fakten nennen.

 

Vaterschaftsanerkennung – Was ist das eigentlich?

Naja, wie bereits gesagt, ist das Wort eigentlich schon selbsterklärend. Und doch wollen wir es euch noch einmal verdeutlichen. Bei einem Kind ist es niemals fraglich, wer die Mutter ist, bei dem Vater ist es aber nicht so einfach. „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“, besagt der § 1591 BGB. Damit die frisch gewordene Mutter nicht einfach „irgendjemanden“ als Vater in der Geburtsurkunde des Kindes angibt, muss der Vater das Kind als sein Kind anerkennen. Er bestätigt also die Aussage der Mutter über die bestehende Vaterschaft.

Wozu braucht man das?

Logischerweise wird die Vaterschaftsanerkennung benötigt, damit nicht irgendwer als Vater angegeben wird. Väter müssen bei einer getrennt lebenden Situation schließlich Unterhalt für das Kind bezahlen. Damit alles hierbei mit rechten Dingen zu geht, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen. Im Übrigen kann auch nicht einfach „irgendein“ Freund oder Bekannter beschließen „das ist mein Kind. Ich erkenne das jetzt an“ und fertig. Auch zur Vaterschaft muss die Mutter des Kindes zustimmen. Es läuft also beidseitig.

Wo kann man eine Vaterschaftsanerkennung machen?

Das ist ganz einfach. Ihr könnt die Vaterschaft beim Standesamt oder beim Notar anerkennen. In manchen Städten übernimmt dies auch das Jugendamt, aber nicht immer.

Die Vaterschaftsanerkennung benötigt die öffentliche Beurkundung, nicht unbedingt die notarielle Beurkundung. Sie kann also nicht privatschriftlich erfolgen.

Wann kann man die Vaterschaft anerkennen?

Die Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes zulässig und sie ist bestimmungs- und zeitbestimmungsfeindlich. Schaut hierzu einfach einmal im § 1594 BGB vorbei. Wie bereits gesagt, muss die Mutter der Vaterschaft zustimmen. Denn § 1595 Ab. 1 BGB besagt „Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter„. Hier ist das Gesetz (ausnahmsweise) einmal sehr deutlich.

Es ist im Übrigen nicht möglich, dass zwei verschiedene Männer die Vaterschaft anerkennen. Es ist keine Vaterschaftsanerkennung möglich, wenn die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Diese müsste also zunächst angefochten werden. Dazu aber später noch genaueres.

Wie viel kostet eine Vaterschaftsanerkennung?

Nichts. Das ist ganz einfach. Egal zu welcher Anerkennungsstelle ihr euch hinbegebt, eine Vaterschaftsanerkennung kostet nichts. Es fallen höchstens die Dokumentenpauschale bzw. Auslagen an. Hierbei handelt es sich aber um wenige Euros im einstelligen Bereich.

 

Tipp: Notare arbeiten im Gegensatz zum Standesamt (dieses arbeitet nach Öffnungszeiten) auf Termin. Da die Vaterschaftsanerkennung nichts kostet, bekommt der Notar auch kein Geld dafür. Bei einem Notar kann es euch also durchaus passieren, dass ihr hier erst in 1-2 Wochen einen Termin bekommt. Andere Dinge werden da einfach Vorrang haben. Beim Standesamt müsst ihr oftmals, wie beim Ummelden, zwar lange warten, könnt die Vaterschaft aber noch am selben Tag anerkennen.

Was wird für die Vaterschaftsanerkennung benötigt?

Am besten wird die Vaterschaft in der Gegenwart von beiden Elternteilen anerkannt. Dabei haben solltet ihr Personalausweise, sowie eure Geburtsurkunden und die eures Kindes.

Vaterschaftsanerkennung in einer Ehe

Eine Vaterschaftsanerkennung in der Ehe ist überflüssig. Wird ein Kind in einer bestehenden Ehe geboren, gilt der Ehemann automatisch als Vater. Er muss die Vaterschaft nicht mehr anerkennen.

§ 1592 Abs. 1 sagt aus : „Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.“

Vater und Baby

Anfechtung der Vaterschaft

Was bedeutet anfechten?

Anfechten bedeutet, man zweifelt an der Richtigkeit einer Tatsache. Sie soll für unrichtig bzw. nichtig erklärt werden. In diesem Falle die Vaterschaft einer bestimmten Person.

Wer kann die Vaterschaft anfechten?

  • Die Mutter des Kindes
  • Das Kind selber
  • Der „jetzige“ Vater § 1600 Abs. 1 BGB
  • „der vermutliche“ Vater § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB

 

Das Gesetz drückt es nur ein wenig umständlich aus.

Gibt es bestimmte Fristen, um die Vaterschaft anzufechten?

Die Anfechtungsfrist beträgt 2 Jahre. Sie beginnt allerdings erst zu laufen, wenn ein Grund bekannt ist, warum der jetzige Vater nicht der Vater sein sollte.

Warum sollte man eine Vaterschaft anfechten?

Wir gehen jetzt einfach einmal die verschiedenen Personen und die Gründe durch, warum diese die Vaterschaft anfechten können durch.

 

Die Mutter des Kindes

Wie ihr bereits wisst, ist ein Mann, der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, automatisch gesetzlich als Vater anerkannt. Die Mutter des Kindes sollte aber am besten wissen, wer der Vater ihres Kindes ist. So kann es also sein, dass die Mutter und der Ehemann bereits getrennt leben und sich scheiden lassen wollen. Aber noch nicht geschieden sind. Nun bekommt sie ein Kind mit einem neuen Partner. Trotzdem wäre gesetzlich gesehen der (bald Ex-)Ehemann der Vater des Kindes. Hier kann die Mutter des Kindes also die Vaterschaft anfechten.

 

Das Kind selbst

Warum sollte ein Kind die Vaterschaft seines „Vaters“ anfechten? Naja, es könnte natürlich sein, dass das Kind von einer Affäre der Mutter erfahren hat, die zeitlich gesehen ins Muster passt. Die Mutter möchte die Vaterschaft vielleicht nicht anfechten, so kann dies das Kind übernehmen.

 

Der „jetztige“ Vater

Stellt euch einfach das Szenario wie bei der Anfechtung der Mutter vor. In diesem Fall kann natürlich auch der Ehemann die Vaterschaft anfechten. Aber nicht nur Männer, die durch das Gesetz der Ehe zum Vater anerkannt worden sind, können die Vaterschaft anfechten. Vielleicht führten Mutter und „jetztiger“ Vater damals eine feste Beziehung. So hat der Mann ohne großes Nachfragen die Vaterschaft nach der Geburt des Kindes anerkannt. Nunmehr, nach einiger Zeit, stellt sich aber heraus, dass er gar nicht der einzige Mann war, der der Frau beigelegen hat… Natürlich kann auch er die Vaterschaft anfechten.

 

Der „vermutliche“ Vater

Wenn ein Mann überzeugt ist, dass er eigentlich der Vater des geborenen Kindes ist, kann er natürlich ebenfalls die Vaterschaft anfechten. Ein Mann hat ein Recht auf sein Kind und nur weil jemand anderes die Vaterschaft des Kindes freiwillig anerkennt, wird ihm dieses Recht nicht genommen. Außerdem hat der anerkannte Vater ebenfalls ein Recht auf Elterngeld.

 

Wie fechtet man eine Vaterschaft an?

Die Vaterschaft muss immer in einem gerichtlichen Verfahren, beim zuständigen Familiengericht angefochten werden. Ihr benötigt also einen Anwalt.

 

 

Wow, das war jetzt wirklich harte Lektüre. Hoffentlich habt ihr alles gut verstanden und habt vieles behalten. Ihr merkt wie weit und umfangreich so eine Kleinigkeit wie eine Vaterschaftsanerkennung gehen kann. Bei wirklichen Problemen mit der Vaterschaftsanerkennung ist es immer hilfreich einen Anwalt aufzusuchen, aber auch das Jugendamt wird euch beraten.

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Jacqueline

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Kaddarina

30.09.2020, 11:17

Interessante neue Infos! Vielen lieben Dank!

daheba

26.10.2017, 10:47

Danke, sehr informativ.

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