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Hartz-IV-Bezug bei einer Scheidung

Eine Trennung alleine ist schon eine emotionale Belastung. Wenn Du auch noch verheiratet bist und eventuell finanzielle Fragen dazukommen, sind Sorgen vorprogrammiert. Wir helfen Dir bei den Fragen, die den Hartz-IV-Bezug bei einer Scheidung betreffen.

Hast du allgemeine Fragen zum Thema Scheidung? Wie ist der Ablauf einer Scheidung oder was kostet eigentlich eine Scheidung? Dann schau dir den kompletten Ratgeber zum Thema Scheidung für 2022 an.

Das Wichtigste in Kürze: Hartz-IV-Bezug bei Trennung von Deinem Partner

Getrenntes Paar Mann im Hintergrund Frau hat die Hände vor dem Gesicht

Wir klären an der Stelle, ob Du nach einer Scheidung unter Umständen Anspruch auf Hartz IV hast. Dabei geht es vorrangig um die Frage, ob eine finanzielle Hilfsbedürftigkeit besteht und inwiefern Du Unterhaltszahlungen oder andere Sozialleistungen erhältst.

  • Ob Du nach einer Scheidung Anspruch auf Hartz IV hast, hängt maßgeblich damit zusammen, ob Du finanziell gesehen hilfebedürftig bist und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Da Unterhaltszahlungen für Dich oder für Kinder zum Einkommen gezählt werden, kann es sein, dass bei einer gewissen Höhe kein Anspruch auf Hartz IV nach der Scheidung besteht.
  • Wenn Du keinen Unterhalt bekommst, kann bei entsprechender Notlage eventuell ein Anspruch bestehen.

Hast Du nach einer Scheidung Anspruch auf Hartz IV?

Die Scheidung selbst ist nicht entscheidend, wenn es darum geht, ob Du nach einer Scheidung Anspruch auf Hartz IV hast. Viel eher geht es um folgende Punkte:

  • Hartz IV (beziehungsweise Arbeitslosengeld II) kannst Du beantragen, wenn Du mindestens noch drei Stunden pro Tag arbeiten könntest
  • Du musst außerdem mindestens 15 Jahre alt sein
  • das Renteneintrittsalter darf noch nicht erreicht sein
  • Dein gewöhnlicher Aufenthalt muss in Deutschland sein
  • abschließend muss eine gewisse Hilfebedürftigkeit vorhanden sein

Was versteht man unter Hilfebedürftigkeit?

Hilfebedürftigkeit heißt, dass Du Deinen Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen oder mit generell vorhandenem Vermögen nicht ausreichend finanzieren kannst. Gleichzeitig ist es eine Voraussetzung, dass weitere Hilfe nicht von Angehörigen oder anderen Sozialträgern erfolgen darf.

Gerade die Hilfebedürftigkeit ist also das größte Thema, das nach der Scheidung aufkommen könnte. Hier musst Du also hinterfragen und ermitteln, welche Gelder Dir konkret nach der Scheidung zur Verfügung stehen.

Möglicherweise ist der Bedarf durch Unterhaltszahlungen und/oder Trennungsunterhalt bereits gedeckt, sodass kein Hartz-IV-Anspruch besteht. Es kommt hier aber ganz auf den Einzelfall an. Fakt ist aber, dass derartige Unterhaltsleistungen als Einkommen anzusehen sind.

Scheidung, Hartz IV und die gemeinsame Wohnung

Wenn Du verheiratet gewesen bist, habt Ihr bestimmt auch in einer gemeinsamen Wohnung gelebt. Ist Dein Partner ausgezogen und Du musst die Miete tragen, stellt sich natürlich ebenfalls die Frage nach einer Hartz-IV-Unterstützung.

Du hast nach einer Scheidung eventuell Anspruch auf eine Übernahme von Wohnungskosten. Dazu zählen:

  • Miete
  • Nebenkosten
  • Heizung

Wichtig hierbei ist aber vor allem die Größe der Wohnung, da Du eventuell nicht in eurer gemeinsamen Wohnung bleiben kannst, wenn diese zu groß ist. Ob die Größe „angemessen“ ist, hängt von der Anzahl an Mitgliedern im Haushalt zusammen. Auch die generelle Lage der Wohnung sowie der örtliche Mietspiegel werden bei dem Thema einbezogen.

Es gibt daher keine allgemeine Richtlinie, wie viel Quadratmeter pro Person erlaubt und damit bezuschusst oder übernommen werden. Du kannst beim Jobcenter einen Antrag stellen und die „Angemessenheit“ prüfen lassen. Wenn die Kostenübernahme verweigert wurde und eine Reduzierung der Kosten nicht möglich ist, kommt unter Umständen nur ein Umzug in eine Wohnung infrage, deren Kosten vom Amt übernommen werden.

Kosten durch die Scheidung

Scheidung Symbolbild Teddybär

Wie sieht es dagegen mit den Kosten aus, die durch die Scheidung selbst angefallen sind? Auch hier kommt es auf die jeweilige finanzielle Situation beider Partner an. Hilfebedürftige Personen können hierfür oft einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen. Wende Dich hierfür an das zuständige Amtsgericht.

In Sachen Scheidung gibt es für Prozesse die sogenannte Prozesskostenhilfe. Der Staat kann damit die Kosten übernehmen oder die Kosten stunden, sodass Du und/oder Dein Partner sie in Raten abzahlen kannst.

Wie sieht es mit Hartz IV im Trennungsjahr aus?

Bis die Scheidung überhaupt einmal durch ist, steht erst einmal das obligatorische Trennungsjahr an. Wie sieht es hier finanziell mit einer Hartz-IV-Unterstützung aus? Ihr lebt getrennt und damit sind auch eure wirtschaftlichen Verhältnisse getrennt.

Ob Anspruch auf Hartz IV besteht, hängt aber nun wieder von der finanziellen Situation ab. Durch den Trennungsunterhalt, der möglicherweise von einem Ehegatten an die andere Person gezahlt wird, kann es sein, dass das „Einkommen“ zu hoch für eine Hartz-IV-Unterstützung ist.

Zusammenfassung

Du bist im Trennungsjahr mit Deinem Partner oder hast Dich bereits scheiden lassen und fragst Dich nun, ob Hartz IV eine Option ist? Dann kommt es auf den Einzelfall an. Je nach finanzieller Situation und der entsprechenden Hilfebedürftigkeit kann es sein, dass Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Relevant ist hierbei das Einkommen sowie Vermögen. Noch weitere Vorgaben, wie noch kein Rentenalter oder Erwerbsfähig für mindestens drei Stunden pro Tag müssen bei der Beantragung beachtet werden. Relevant bei einer Scheidung ist außerdem die Frage, wie hoch Unterhaltszahlungen für Dich oder Kinder ausfallen und ob damit unter Umständen kein Anspruch auf Hartz IV besteht.

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Lili

Hey, ich bin Lili und ab sofort auch im Team meinbaby123 ❤️ Als Mama von Zwillingsjungs bin ich immer auf der Suche nach spannenden Themen und tollen Tipps, gerade was das Thema "Zwillinge" angeht.

Profilbild von Petesmete

Gast

02.02.2023, 15:51

Also eine Onlinescheidung https://online-scheidung-deutschland.de/ kann günstiger und schneller gehen aber muss nicht? verstehe ich das richtig?

Profilbild von Zannah

Gast

05.11.2022, 16:28

Hätte ich vor einem Jahr wissen sollen. Theoretisch steht mir zwar kein Hartz 4 zu, weil der Kindsvater mir sogar mehr Unterhalt zahlen müsste als ich vom Jobcenter bekomme, aber er tut es einfach nicht. Und bevor ich mittellos mit Kind da stehe, erhalte ich Hartz 4.

Kaddarina

01.09.2022, 08:19

informativer Artikel – hoffentlich brauchen wir das Wissen nie!

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