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Steuerklassenwechsel in der Schwangerschaft – mehr Elterngeld für Mütter

Ihr seid verheiratet? Und schwanger? Dann hört her 🙂 Wir haben ein wenig recherchiert und erklären euch einen legalen Trick, wie ihr in der Elternzeit mehr Elterngeld raushauen könnt. Wir sprechen hier von insgesamt bis zu mehreren Tausend Euro. Das bedarf allerdings etwas Vorlauf und ein wenig rechnen müsst ihr auch. Aber alles ganz easy, das kriegen wir hin!

Wie kann ich mein Elterngeld um mehrere Tausend Euro erhöhen?

Voraussetzungen für diesen „Steuertrick“ sind:

  • ihr seid verheiratet
  • die Schwangerschaft befindet sich gerade am Anfang
  • ihr seid beide berufstätig
  • ein Elternteil möchte mehrere Monate mehr in Elternzeit gehen als der andere Part

Schwangere am Schreibtisch

Zum besseren Verständnis ein paar Fakten: Nach der Hochzeit haben Eheleute direkt mehrere Steuerklassen zur Auswahl. Diese können einmal pro Jahr gewechselt werden. Die gewählte Steuerklasse beeinflusst die Höhe des vom Arbeitgeber ausgezahlten Nettogehalts. Das Elterngeld orientiert sich am Nettogehalt (nicht am Bruttogehalt). Die Schlussfolgerung ist ganz einfach: Der Elternteil, der nach der Geburt die meisten Monate Elternzeit nehmen wird, sollte sein Gehalt vor der Geburt so hoch wie möglich auszahlen lassen. Somit wird auch das Elterngeld höher ausgerechnet. Dies gelingt mit einem Steuerklassenwechsel in die günstigere Steuerklasse.

WICHTIG: Damit es sich auch wirklich lohnt, muss der Steuerklassenwechsel mindestens 7 Monate vorm Mutterschutz, also 8,5 Monate vorm errechneten Geburtstermin stattfinden. Warum, erklären wir im Punkt „Wann lohnt sich das Wechseln“

Kalkulationen beim Steuerklassenwechsel

Welche Steuerklassen sind möglich?

Als verheiratetes Paar habt ihr 3 Möglichkeiten.

  • Steuerklasse IV für beide
  • Steuerklasse IV mit Faktor für beide
  • Ein Partner wählt Steuerklasse III und der andere Steuerklasse V

Normalerweise wählen Ehepartner die Steuerklassen IV, wenn beide ungefähr gleich verdienen. III/V nimmt man meistens wenn die Ehepartner mindestens 60% Differenz im Bruttoeinkommen haben. Dabei wird für den Mehrverdiener die III gewählt, damit möglichst viel Netto vom Brutto übrig bleibt. Die größere Steuerlast bleibt dann an der Person mit Lohnsteuerklasse V hängen.

Steuerklassenwechsel bei anstehender Geburt

Die Kombination Ehemann III / Ehefrau V ist ungünstig, wenn eine Geburt ansteht und die Frau vorhat, den Hauptteil der Elternzeit zu nehmen. Sind oben genannte Vorraussetzungen erfüllt, wird ein Wechsel empfohlen. Bestenfalls geht die Ehefrau in die Steuerklasse III und der Mann in Klasse V. Die aufmerksamen Leser merken nun sicherlich an, dass die Familie dann ja viel weniger Geld zum Leben hat. Das ist richtig. Aufgrund des Wechsels in der Schwangerschaft, zahlt der Ehepartner viel höhere Abgaben, wohingegen die Ehefrau mehr Netto rausbekommt. Das Schöne ist, dass dieser steuerliche Nachteil bei der nächsten Steuererklärung ausgeglichen wird. Das heißt, es entsteht euch gar kein Nachteil.

Steuerklassenwechsel kurz vor Geburt

Wie und wann können wir die Steuerklasse wechseln?

Habt ihr keinen Steuerberater oder Steuerverein, besorgt euch den Antrag zum Steuerklassenwechsel. Unterschreibt ihn beide und sendet ihn zum Finanzamt. So einfach habt ihr eure Steuerklassen gewechselt. Dieser Wechsel ist einmal pro Jahr möglich. Über die genaue Timeline, wann das Wechseln und Rückwechseln sinnvoll ist, kommen wir später noch zu sprechen.

Wann lohnt sich der Wechsel?

Seit 2013 gilt das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzuges, welches diesen Steuerklassen-Trick enorm erschwert hat. Familien, die ein Kind erwarten, müssen den Antrag nun also bereits 7 Monate vor dem Monat in dem der Mutterschutz startet, abgeben.

Mehr Elterngeld durch Steuerklassenwechsel

Folgendes Rechenbeispiel soll dies verdeutlichen:

Der errechnete Geburtstermin bei Familie Schulze ist für den 31.12. eines Jahres bestimmt. 6 Wochen vorher, also am 19.11. beginnt der Mutterschutz für Frau Schulze. Spätestens ab Mai sollten die Steuerklassen gewechselt sein. Also Muss Familie Schulze im April den Antrag stellen, da der Wechsel immer nur für den folgenden Monat wirksam gemacht wird. Wenn man bedenkt, dass die Schwangerschaft allerdings erst Ende März/Anfang April „startete“, muss die Familie nach Bekanntwerden sehr schnell handeln.

Ziel ist es also, dass die werdende Mama volle 6 Monate vor dem Mutterschutz mit Steuerklasse III berechnet wird. Nur dann kann dieses fiktive Nettogehalt von der Elterngeldstelle für den Bemessungszeitraum (12 Monate vor dem Mutterschutz) berechnet werden. Auf Basis des fiktiven Nettogehalts wird das Elterngeld berechnet.

Was passiert bei einem Schwangerschaftsabbruch?

Wie ihr seht ist dieser Wechsel zeitlich ziemlich kritisch. Ihr solltet den Antrag am besten gleich nach Bekanntwerden der bestehenden Schwangerschaft vollziehen. Da ergeben sich aber wieder einige Probleme: Was passiert wenn der schreckliche Fall eintritt und ihr das Baby verliert? Ca. 15% der Schwangeren erleiden nach der 5. SSW, also wenn sie bereits davon wussten, eine Fehlgeburt. Wurde der Steuerklassenwechsel also schon beantragt, lässt sich nun nichts mehr rückgängig machen. Bis zum nächsten Jahr müsst ihr in denen für euch ungünstigeren Steuerklassen bleiben. In der Regel verliert ihr aber nichts. Mit der Steuererklärung dürft ihr auf eine saftige Rückzahlung hoffen.

Was passiert bei einer Frühgeburt oder zu später Beantragung?

Für den Fall, dass die werdende Mama nicht über die Hälfte der letzten 12 Monate vor Start des Mutterschutzes in der für sie günstigeren Steuerklasse war, gibt es auch eine Lösung. Es gibt sogar zwei Lösungen 😉

Mutterschutz vor der Geburt nicht ausklammern

Das ist eure einzige Möglichkeit, wenn euer Baby zu früh gekommen ist. Mithilfe des Elterngeldantrages, könnt ihr bei der Berechnung die Zeit, in der ihr Mutterschutzgeld bekommen habt, nicht ausklammern. Wird also der Verzicht auf Ausklammerung des Mutterschutzmonates erklärt, so wird der Verdienst von diesem Monat berücksichtigt. Dadurch verschiebt sich der fürs Eltern­geld relevante Einkommens­zeitraum insgesamt um einen Monat näher an die Geburt heran.

Nachteil dieser Methode ist, dass nicht der volle Verdienst zur Berechnung beiträgt. Allerdings ist der Gewinn an Elterngeld in den meisten Fällen dank der Methode immer noch höher und es ist somit trotzdem ratsam, den Mutterschutz nicht auszuklammern.

Mutterschutz vor der Geburt verschieben

Viele Schwangere arbeiten in ihrem Mutterschutz vor der Geburt weiter. Das ist auch vollkommen OK, sofern es ihnen gesundheitlich gut geht. Wenn ihr also den Wechselantrag zu spät gestellt habt und euch noch Tage oder Wochen fehlen, so könnt ihr vor eurem Arbeitgeber erklären, dass ihr im Mutterschutz noch weiter arbeiten möchtet. Das ist gesetzlich nur in der Mutterschutz-Zeit vor der Geburt möglich. Ihr könnt genau ausrechnen wie viel Zeit ihr noch braucht, und den Antrag auf die genaue Anzahl an Tagen eurem Arbeitgeber stellen. Somit bekommt ihr in dieser Zeit ganz normal weiter euren Lohn und für die Berechnung des Elterngeldes gewinnt ihr weitere Tage in der für euch besseren Steuerklasse.

Ich würde aber zunächst erst einmal den behandelnden Frauenarzt fragen, ob er Einwände hat.

Mutterschutz

Wie sieht das bei Beamtinnen und Soldatinnen aus?

Besser! Da ihr als Beamtin oder Soldatin kein Mutterschaftsgeld bekommt, sondern bis zur Geburt das volle Gehalt, so bleibt euch in der Regel etwas mehr Zeit zum Stellen des Antrages auf Steuerklassenwechsel. Somit muss der Antrag nur 7 Monate vor dem errechneten Geburtsdatum gestellt werden, um noch fristgerecht umgesetzt werden zu können. Ich würde es trotzdem so früh wie möglich machen, denn auch Kinder von Beamtinnen oder Soldatinnen können es eilig haben und als Frühchen zur Welt kommen. Das kann leider niemand voraussagen.

Wir wollen als Paar Elterngeld beantragen, lohnt sich der Trick auch bei uns?

Das kommt ganz drauf an. Wenn ihr das klassische Modell wählt (Mutter 12 Monate und Vater 2 Monate), wird es am besten sein den Trick so anzuwenden, wie oben beschrieben. Sollte aber der Vater die meisten Monate daheim bleiben wollen, müsst ihr den Trick genau andersrum anwenden. Bezüglich der Fristen, könnt ihr euch in diesem Fall denen der Beamtinnen und Soldatinnen orientieren, da Männer ja auch kein Mutterschutzgeld bekommen.

Eltern nehmen beide Elternzeit

Bei gleicher Aufteilung der Elterngeldmonate sollte noch mal explizit nachgerechnet werden, ob ein Wechsel etwas bringt. Nehmt euch hierfür einen Gehaltsrechner und einen Elterngeld-Rechner zur Hilfe. Meistens ist es sinnvoll, wenn in diesem Fall alles so bleibt, wie es war.

Gibt es Nachteile des Steuerklassenwechsels?

Als Vorteil zählt ganz klar das Mehr an Elterngeld. Gibt es aber auch Nachteile?

Ich muss an dieser Stelle ein ganz klares Ja aussprechen. Durch die Gesetzesänderung im Jahr 2013 ist es nun zum Einen nicht mehr so einfach diesen Trick anzuwenden. Man muss sehr viel rechnen und auch das Baby sollte sich an seine Termine halten, ansonsten gerät die ganze Rechnung schnell ins Schwanken.

Außerdem gibt es im Jahr vor der Geburt finanzielle Einschränkungen. Die Ehefrau hat zwar mehr Geld raus, dafür jedoch der Ehemann weniger. Wenn wir davon ausgehen, dass dieser mehr verdient als seine Frau, könnte eine finanzielle Knappheit auftreten. Ihr bekommt zwar nach der Lohnsteuererklärung den Fehlbetrag wieder, aber müsst bis dahin erst mal mit weniger Geld auskommen.

Ein nächster Punkt ist, dass euch im darauffolgenden Jahr steuerliche Nachzahlungen treffen könnten. Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt es ist zwar steuerfrei, muss aber in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Das Elterngeld erhöht nicht das zu versteuernde Einkommen, aber wirkt sich auf den Steuersatz aus, der somit höher liegt.

Dem könnt ihr entgegenwirken, wenn ihr euch das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lasst. Da das Elterngeld dann in geringerer Höhe ausgezahlt wird, ist auch die Wirkung geringer. So braucht ihr in der Regel keine Nachzahlungen fürchten!

Rückwechsel nicht vergessen

Ihr habt nun also gewechselt und bereits das nächste Steuerjahr erreicht. Bitte vergesst den Rückwechsel nicht. Gerade die Frauen arbeiten nach der Elternzeit oft nur noch in Teilzeit oder bleiben vielleicht ganz und gar noch zu Hause. In diesen Fällen würde sich für euch eine schlechtere Steuerklasse lohnen. Natürlich soll der Ehepartner dann auch wieder in eine bessere Steuerklasse. Fragt am besten beim Finanzamt nach, wann der erstbeste Zeitpunkt für euch zum Wechseln ist.

Fazit

Für mich ist dieses ganze Thema Steuern immer wieder ein Konstrukt, das viele Überraschungen bereit hält 😉 Beim ersten Kind habe ich den Trick nicht angewendet, weil ich zu spät davon erfahren habe. Bei einem zweiten Kind würde ich es glaube ich schon gern mal testen. Da ich auch beim nächsten Kind wieder 2 Jahre Elternzeit nehmen würde, wäre die Idee das Elterngeld aufzuteilen gar nicht so schlecht. So entkommt man der großen Überraschung am Ende noch Steuern nachzahlen zu müssen. Ich denke unter der Voraussetzung klappt das ganz gut. Habt ihr allerdings vor, nur ein Jahr daheim zu bleiben, würde ich doch alles versuchen durchzurechnen oder einen Steuerberater zu Hilfe ziehen. Das Thema ist so individuell, dass ich euch leider keine Pauschallösung anbieten kann. Aber durch ein bisschen Rechnerei, werdet ihr ganz sicher euren Weg durch den Steuerdschungel finden.

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Jacqueline

Hello ich bin Jacqueline und bin neu bei MeinBaby123. Ich werde ganz tolle und neue Deals schreiben und euch up-to-date halten. ❤

Profilbild von Sevara

Gast

17.03.2021, 15:58

Vielen Dank für die Information. Ist es sicher, dass es möglich ist, Mutterschutz vor der Geburt nicht ausklammern ?

Profilbild von Anika

Gast

17.11.2020, 11:13

Wir haben in diesem Jahr Coronabedingt schon einmal die Steuerklasse gewechselt. Mein Mann in 3 und ich in 5. Nun würden wir gerne ab Januar beide in die Steuerklasse 4 wechseln. Entbindungstermin ist der 25.04.2021. Lohnt sich das dann noch? Diese 7 Monatsfrist konnten wir ja nicht einhalten, da man ja nur einmal im Jahr wechseln darf.

Profilbild von Jana

Gast

31.08.2020, 18:43

Hallo, leider finde ich überall nur Artikel, in denen darauf verwiesen wird, dass die Frau weniger verdient und unbedingt ihr Nettogehalt aufstocken muss, um höheres Elterngeld zu erhalten. Bei uns ist es umgekehrt, d.h. ich verdiene mehr und wäre auch mit einer Steuerklasse 5 über dem Maximalbetrag, sodass ich ohnehin nicht mehr als die 1.800 Elterngeld rausbekomme. Wir würden daher gern wechseln, sodass ich in die "ungünstigere" Klasse 5 gehe und mein Mann somit während der Elternzeit mehr netto rausbekommt, während mein Elterngeld gleich bleiben würde. Gilt hier eine kürzere Frist?
Danke im Voraus!

    Profilbild von Johannes

    Gast

    21.04.2021, 14:45

    Das würde mich ebenfalls interessieren, denn bei uns ist der Fall genau derselbe.

Profilbild von Toby

Gast

26.08.2020, 08:39

Hi,

wir haben alles so gemacht – jetzt fragen wir uns, wann wir wieder zurück wechseln sollten? ist dies während des Mutterschutzes – also direkt nach Geburt des Kindes möglich – oder sollen wir abwarten, bis der Mutterschutz durch ist?

    Susanne Meinbaby-Team

    26.08.2020, 11:14

    Du kannst direkt nach der Geburt wieder zurückwechseln. Das Elterngeld bezieht sich auf das Einkommen vor der Geburt, von daher kannst du nun ohne Probleme wechseln. Seit Januar 2020 kann man sogar beliebig oft die Steuerklasse pro Jahr wechseln. Ihr müsst also auf keinen bestimmten Zeitpunkt warten.

      Profilbild von Karol

      Gast

      07.09.2021, 11:55

      @Susanne:
      Hallo,
      wir haben folgenden Sonderfall. Wir haben die Steuerklasse rechtzeitig gewechselt, jeweils 6 Monate Klasse 4 und 6 Monate Klasse 3, bzw. 4 und 5. Bei Gleichstand gilt die letzte gültige Klasse. Der Bemessungszeitraum bei der Mutter beginnt einen Monat vor dem Mutterschutz (Oktober 20 – September 21), Der Bemessungszeitraum für den Vater einen Monat vor der Geburt (November 20 – Oktober 21). Jetzt möchten wir die Steuerklasse vor der Geburt / zum Monat wo der Mutterschutz beginnt wieder wechseln, sodass für die Mutter die Klasse 3 greift und für den Vater die Klasse 4 (da Gleichstand, letzte gültige Klasse und anderer Bemessungszeitraum). In diesem Fall würden beide den maximalen Elterngeldsatz erhalten. Im Anhang ist der Plan zu finden.

      Wir würden gerne sicher gehen, dass das auch so sinnvoll ist.

      Danke für die Antwort!

      Kommentarbild von Karol

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